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Krankenkasse & Tarife

Die Behandlungen sind Pflichtleistungen der Krankenkassen (KVG) und Unfallversicherungen (UVG). Somit übernehmen sie die Kosten der Leistungen wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt.
Organisation

Abrechnung & Termine

Alles Wichtige zu Selbstzahlern, Materialkosten
und Terminabsagen auf einen Blick.

Behandlung ohne ärztliche Verordnung
Eine Behandlung ist auch ohne ärztliche Verordnung möglich. In diesem Fall erfolgt die Abrechnung zum Selbstzahlertarif.

Schienen und Therapiematerial
Für Schienen und weiteres Therapiematerial übernehmen die Krankenkassen im Rahmen der Grundversicherung (KVG) einen Höchstbetrag von CHF 250.– pro Jahr.

Terminabsagen
Vereinbarte Termine bitten wir mindestens 24 Stunden im Voraus abzusagen. Andernfalls müssen wir den Termin privat in Rechnung stellen.