Eine handchirurgische Abklärung ist sinnvoll bei anhaltenden Schmerzen, Bewegungseinschränkungen, Kraftverlust oder Gefühlsstörungen an Hand, Handgelenk oder Fingern. Auch Beschwerden nach Verletzungen sowie Veränderungen, die sich mit der Zeit entwickeln oder verstärken, können handchirurgisch beurteilt werden. Das Fachgebiet umfasst akute und chronische Veränderungen der Hand und der anatomisch damit verbundenen Strukturen.
Nein. Zur Handchirurgie gehören auch Strukturen, die funktionell eng mit der Hand verbunden sind. Dazu zählen insbesondere das Handgelenk sowie Nerven der oberen Extremität. Entsprechend können auch Beschwerden ausserhalb der eigentlichen Hand eine handchirurgische Abklärung erfordern.
Nein. Für viele Beschwerden kommen sowohl konservative als auch operative Behandlungsmöglichkeiten infrage. Welche Therapie geeignet ist, wird nach der Abklärung individuell beurteilt und gemeinsam mit Ihnen festgelegt.
Oft lässt sich bereits durch die genaue Untersuchung und die Beurteilung der Beschwerden eine Verdachtsdiagnose stellen. Falls weitere Abklärungen erforderlich sind, können je nach Fragestellung bildgebende Untersuchungen eingesetzt werden. Dazu gehören Röntgen, hochauflösender Ultraschall, Computertomographie (CT) oder Magnetresonanztomographie (MRT).
Neben dem medizinischen Befund spielen Ihre persönliche Situation, die Stärke der Beschwerden und die Anforderungen im Beruf und Alltag eine wichtige Rolle. Mögliche Behandlungen werden mit ihren Vor- und Nachteilen besprochen. Auf dieser Grundlage wird ein individueller Therapieplan festgelegt.