Die Osteopathie wird im Rahmen der Zusatzversicherung für Komplementärmedizin (VVG) vergütet. Der Osteopath ist Erstversorger, eine ärztliche Verordnung ist in der Regel nicht notwendig. Der Umfang der Rückerstattung hängt von der jeweiligen Versicherungspolice ab.
Wir empfehlen Ihnen, sich vor der ersten Behandlung über die Kostenübernahme bei ihrer Krankenkasse oder Unfallversicherung zu informieren.
Die Behandlungsdauer wie auch die Anzahl der Behandlungen sind abhängig vom jeweiligen Beschwerdebild des Patienten. Eine Erstkonsultation dauert in der Regel 45-60min, für Folgebehandlungen planen wir je nach Bedarf 15-60min. Bitte beachten Sie, dass Dossierführung und Zimmervorbereitung ebenfalls Teil der Konsultationszeit sind.
Die Verrechnung erfolgt nach Aufwand pro angebrochenen 5 Minuten:
Konsultation Osteopathie
pro angebrochenen 5min
Herr Aeberli und Herr Huber
CHF 19.00
Frau Peter und Herr Wenk
CHF 18.50
Herr Penco
CHF 16.50
Allfällige administrative Aufwände werden wie folgt abgerechnet. Bitte beachten Sie, dass Aufwände welche mit einem * gekennzeichnet sind, nicht zwingend von den Versicherungen übernommen werden müssen.
Formalisierter Bericht
CHF 40.-
Nicht Formalisierter Bericht
CHF 60.-
* Aktenstudium (RX,MRI-,OP-, Arztberichte)
pro 5min
CHF 18.-
* Bericht an den zuweisenden Arzt
pro 5min
CHF 18.-
* Verfassen von Trainingsempfehlungen
pro 5min
CHF 18.-
Bitte informieren Sie uns 24 Stunden im Voraus, wenn Sie vereinbarte Termine nicht einhalten können.
Nicht rechtzeitig abgesagte Termine müssen verrechnet werden.