Die Osteopathie wird im Rahmen der Zusatzversicherung für Komplementärmedizin (VVG) vergütet. Der Osteopath ist Erstversorger, eine ärztliche Verordnung ist in der Regel nicht notwendig. Der Umfang der Rückerstattung hängt von der jeweiligen Versicherungspolice ab.
Wir empfehlen Ihnen, sich vor der ersten Behandlung über die Kostenübernahme bei ihrer Krankenkasse oder Unfallversicherung zu informieren. Als Osteopathen GDK sind wir bei sämtlichen Zusatzversicherungen anerkannt.
Die Behandlungsdauer wie auch die Anzahl der Behandlungen sind abhängig vom jeweiligen Beschwerdebild des Patienten. Eine Erstkonsultation dauert in der Regel 45-60min, für Folgebehandlungen planen wir je nach Bedarf 15-60min.
Die Verrechnung erfolgt nach Aufwand pro angebrochenen 5 Minuten:
Konsultation Osteopathie Herr Aeberli und Herr Huber | pro angebrochenen 5min | CHF 18.- | ||
Konsultation Osteopathie Herr Wenk | pro angebrochenen 5min | CHF 16.- |
Allfällige administrative Aufwände werden wie folgt abgerechnet. Bitte beachten Sie, dass Aufwände welche mit einem * gekennzeichnet sind, nicht zwingend von den Versicherungen übernommen werden müssen.
Formalisierter Bericht | CHF 40.- | |||
Nicht Formalisierter Bericht | CHF 60.- | |||
* Aktenstudium (RX,MRI-,OP-, Arztberichte) | pro 5min | CHF 18.- | ||
* Bericht an den zuweisenden Arzt | pro 5min | CHF 18.- | ||
* Verfassen von Trainingsempfehlungen | pro 5min | CHF 18.- |
Absage von vereinbarten Terminen
Bitte informieren Sie uns 24 Stunden im Voraus, wenn Sie vereinbarte Termine nicht einhalten können.
Nicht rechtzeitig abgesagte Termine müssen verrechnet werden.
Für Administration und Rechnungsstellung arbeitet die Osteopathie Klinik Impuls mit der Ärztekasse zusammen.