
Neues Datenschutzgesetz (DSG)
Das revidierte Datenschutzgesetz, welches im September 2023 in Kraft tritt, stärkt die Selbstbestimmung über die eigenen Daten der betroffenen Personen – dies indem Verantwortliche zu erhöhter Transparenz verpflichtet und die Rechte der betroffenen Personen erweitert werden. Für uns als Arztpraxis ist der Schutz Ihrer persönlichen Patientendaten wichtig.
(Quelle © 2023, FMH Swiss Medical Association)
Patienteninformation zum Umgang mit Personendaten
Nachfolgend informieren wir Sie darüber, zu welchem Zweck die oben genannte Arztpraxis (nachfolgend Arztpraxis) Ihre Personendaten erhebt, speichert oder weiterleitet. Zusätzlich informieren wir Sie über Ihre Rechte, welche Sie im Rahmen des Datenschutzes wahrnehmen können.
Verantwortlichkeiten Die verantwortliche Stelle für die Bearbeitung Ihrer Personendaten und insbesondere Ihrer Gesundheitsdaten ist die Arztpraxis. Bei Fragen zum Datenschutz oder wenn Sie Ihre Rechte im Rahmen des Datenschutzes wahrnehmen wollen, wenden Sie sich bitte an das Praxispersonal oder direkt an Ihre Ärztin / Ihren Arzt.
Erhebung und Zweck der Datenbearbeitung Die Bearbeitung (Erhebung, Speicherung, Verwendung sowie Aufbewahrung) Ihrer Daten erfolgt aufgrund des Behandlungsvertrages und gesetzlicher Vorgaben zur Erfüllung des Behandlungszwecks sowie zu den damit verbundenen Pflichten. Die Erhebung von Daten erfolgt einerseits durch die/den behandelnde/n Ärztin/Arzt im Rahmen Ihrer Behandlung. Andererseits erhalten wir auch Daten von weiteren Ärztinnen/Ärzten und Gesundheitsfachpersonen, bei denen Sie in Behandlung waren oder sind, falls Sie hierfür Ihre Einwilligung gegeben haben. In Ihrer Krankengeschichte werden nur Daten bearbeitet, die im Zusammenhang mit Ihrer medizinischen Behandlung stehen. Die Krankengeschichte umfasst die auf dem Patientenformular gemachten persönlichen Angaben wie Personalien, Kontaktdaten und Versicherungsangaben sowie unter anderem das im Rahmen der Behandlung durchgeführte Aufklärungsgespräch, erhobene Gesundheitsdaten wie Anamnesen, Diagnosen, Therapievorschläge und Befunde.
Dauer der Aufbewahrung Ihre Krankengeschichte wird während 20 Jahren nach Ihrer letzten Behandlung aufbewahrt. Danach wird sie mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung weiter aufbewahrt oder sicher gelöscht bzw. vernichtet.
Weitergabe der Daten Ihre Personendaten und insbesondere Ihre medizinischen Daten übermitteln wir nur dann an externe Dritte, wenn dies gesetzlich erlaubt oder verlangt ist oder wenn Sie im Rahmen Ihrer Behandlung in die Weitergabe der Daten eingewilligt haben.
Im Einzelfall, abhängig von Ihrer Behandlung und Ihrer entsprechenden Einwilligung, erfolgt die Übermittlung von Daten an weitere berechtigte Empfänger (z.B. Labore, andere Ärztinnen und Ärzte).
Widerruf Ihrer Einwilligung Haben Sie für eine Datenbearbeitung Ihre ausdrückliche Einwilligung gegeben, können Sie eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit ganz oder teilweise widerrufen. Der Widerruf oder der Wunsch nach Änderung einer Einwilligung hat schriftlich zu erfolgen. Sobald wir Ihren schriftlichen Widerruf erhalten haben und die Bearbeitung auf keine andere Rechtsgrundlage als die Einwilligung gestützt werden kann, wird die Bearbeitung eingestellt. Die Rechtmässigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenbearbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.
Auskunft, Einsicht und Herausgabe Sie haben jederzeit das Recht, Auskunft zu Ihren Personendaten zu erhalten. Sie können Ihre Krankengeschichte einsehen oder auch eine Kopie verlangen. Die Herausgabe der Kopie kann kostenpflichtig sein. Allfällige Kosten, welche vom Aufwand der Erstellung der Kopie abhängen, werden Ihnen vorgängig bekannt gegeben.
Recht auf Datenübertragung Sie haben das Recht, Daten, die wir automatisiert bzw. digital verarbeiten, an sich oder an einen Dritten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format aushändigen zu lassen. Dies gilt insbesondere auch bei der Weitergabe von medizinischen Daten an eine von Ihnen gewünschte Gesundheitsfachperson. Sofern Sie die direkte Übertragung der Daten an einen anderen Verantwortlichen verlangen, erfolgt dies nur, soweit es technisch machbar ist.
Berichtigung Ihrer Angaben Wenn Sie feststellen oder der Ansicht sind, dass Ihre Daten nicht korrekt oder unvollständig sind, haben Sie die Möglichkeit, eine Berichtigung zu verlangen. Kann weder die Korrektheit noch die Unvollständigkeit Ihrer Daten festgestellt werden, haben Sie die Möglichkeit auf die Anbringung eines Bestreitungsvermerks.
In diesem Jahr hat Dr. med. Rolf Luginbühl die 1000. Knieprothese mit 3D Planung und patientenspezifischen Instrumenten implantiert. Durch stetige Entwicklung hat sich die Knieprothese in den letzten 12 Jahren zu einem eigentlichen Oberflächenersatz entwickelt, der die Anatomie des Patienten und die mechanischen Eigenschaften des natürlichen Kniegelenkes respektiert.
Seit einem Jahr sind Dr. med. Urs Baumgartner und Dr. med. Rolf Luginbühl als Belegärzte in der Rosenklinik akkreditiert. Beide haben sich aktiv an der Gestaltung des Projektes eingebracht und den Entscheid, die Prozesse vom agile+® mitzugestalten und ihren PatientInnen dieses Verfahren anzubieten, nicht bereut. Sie sind von den präoperativen und postoperativen Vorgehensweisen überzeugt und werden diesen Weg weiterhin mit Begeisterung zum Wohl der PatientInnen weiterführen.
Neues Datenschutzgesetz (DSG)
Das revidierte Datenschutzgesetz, welches im September 2023 in Kraft tritt, stärkt die Selbstbestimmung über die eigenen Daten der betroffenen Personen – dies indem Verantwortliche zu erhöhter Transparenz verpflichtet und die Rechte der betroffenen Personen erweitert werden. Für uns als Arztpraxis ist der Schutz Ihrer persönlichen Patientendaten wichtig.
(Quelle © 2023, FMH Swiss Medical Association)

Bei Hallux valgus Operationen bieten wir bereits schon seit vielen Jahren die Verwendung sich selbst auflösender Magnesiumschrauben als Alternative zu Titanschrauben an. Zunehmend finden derartige Schrauben, welche sich mit der Zeit in Knochen umwandeln, auch bei anderen Operationen an Sprunggelenk und Fuß Verwendung. Der Vorteil für unsere Patientinnen und Patienten: Eine spätere Entfernung von Stahl oder Titanschrauben ist nicht mehr nötig.
Nicht bei jeder Operation kann eine Magnesiumschraube eingesetzt werden. Bei vielen Standardeingriffen am Vorfuss stehen Magnesiumimplantate zur Verfügung. Wir sehen bioresorbierbare Implantate als zukunftsweisend und als willkommene Ergänzung zu minimalinvasiven Operationen am Fuss.
Sehr geehrte Patienten und Patientinnen
Unsere kardiologische Sprechstunde ist im Umschwung.
Neu wird ab dem 01. Oktober 2024 Herr Dr. med. Mark Graber jeweils Dienstag und Mittwoch für Sie da sein.
Montag, Donnerstag und Freitag wird Frau Dr. med. Agnes Winnik gerne Ihre Ansprechsperson sein.
Wir freuen uns, Sie weiterhin zahlreich empfangen zu dürfen.