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Krankenkasse und Tarife

Die Behandlungen sind Pflichtleistungen der Krankenkassen (KVG) und Unfallversicherungen (UVG).  Somit übernehmen sie die Kosten der Leistungen wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt. 

Eine Behandlung ohne ärztliche Verordnung ist möglich, unterliegt dem Selbstzahlertarif.

Für Schienen sowie anderes Material, welches durch den Therapeuten abgegeben wird, übernehmen die Krankenkassen einen Höchstbetrag von 250 CHF pro Jahr (KVG).

Abgesprochenen Termine, welche nicht wahrgenommen werden, müssen mindestens 24h vorher abgesagt werden, sonst werden sie persönlich verrechnet.

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Neue Ärztin
ab 01.09.2026 in der Inneren Medizin
Ab dem 01.09.2026 wird das Praxisteam der Inneren Medizin durch eine neue Ärztin verstärkt. Sie verfügt über freie Kapazitäten und nimmt neue Patientinnen und Patienten auf.

Für Terminvereinbarungen oder weitere Informationen wenden Sie sich bitte gerne an das Sekretariat der Inneren Medizin unter 044 934 60 90 oder medizin.klinik-impuls@hin.ch.
Kontakt Ergotherapie
Klinik Impuls
Ergotherapie
Bahnhofstrasse 137
8620 Wetzikon
Michael Breuer
 
Silke Pritzkow